Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Lume GmbH

Stand: September 2026

Lume GmbH · Tuersgasse 23/6 · 1130 Wien · FN 675019a · welcome@lume.design

Teil A – Allgemeine Bestimmungen

A.1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen der Lume GmbH (nachfolgend „Lume“) gegenüber ihren Kunden, insbesondere für die Vermietung und den Verkauf von LED-Systemen, Dekorations-, Beleuchtungs- und Eventleistungen sowie Werbeleistungen.

Die AGB gelten in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit Unternehmern, ohne dass es eines erneuten Hinweises bedarf.

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn Lume ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

Diese AGB richten sich primär an Unternehmer im Sinne des § 1 UGB. Für Verbraucher im Sinne des § 1 KSchG gelten die Bestimmungen unter Punkt A.13 vorrangig; zwingende gesetzliche Verbraucherschutzbestimmungen bleiben unberührt.

A.2 Angebot und Vertragsabschluss

Angebote von Lume sind freibleibend und unverbindlich. Sie haben eine Gültigkeit von 14 Tagen ab Angebotsdatum, sofern im Angebot nichts anderes angegeben ist.

Die Annahme eines Angebots durch den Kunden (Auftrag) ist ein verbindliches Anbot des Kunden an Lume. Der Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung von Lume zustande. E-Mail genügt der Schriftform.

Mit der Auftragserteilung erklärt sich der Kunde mit diesen AGB einverstanden.

Mit Vertragsabschluss gelten die im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung genannten Leistungsinhalte, Termine, Anlieferungs- und Abholzeiten als verbindlich vereinbart.

Mündliche Nebenabreden, Zusicherungen oder Änderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch Lume.

A.3 Preise

Alle Preise verstehen sich in Euro, exklusive Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben. Gegenüber Verbrauchern werden Preise inklusive Umsatzsteuer ausgewiesen.

Nicht im Angebot enthaltene Leistungen (insbesondere zusätzliche Aufbau- oder Betriebsstunden, Wartezeiten, die nicht von Lume verursacht sind, zusätzliche Anfahrten, Contentanpassungen oder Sonderwünsche vor Ort) werden nach Aufwand zu den jeweils gültigen Stundensätzen von Lume verrechnet.

Leistungsänderungen nach Auftragsbestätigung werden von Lume gesondert angeboten und bestätigt.

A.4 Zahlung und Zahlungsverzug

Rechnungen sind, sofern in Teil B bzw. Teil C nichts anderes bestimmt ist, ohne Abzug binnen 10 Tagen ab Rechnungsdatum fällig.

Bei Zahlungsverzug ist Lume berechtigt, gegenüber Unternehmern Verzugszinsen in Höhe von 9,2 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 456 UGB) sowie eine Betreibungskostenpauschale von EUR 40,00 (§ 458 UGB) zu verrechnen; gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Verzugszinsen von 4 % p. a. Darüber hinausgehende notwendige und zweckentsprechende Mahn- und Inkassokosten sind vom Kunden zu ersetzen.

Lume ist bei Zahlungsverzug berechtigt, noch offene Lieferungen und Leistungen bis zur vollständigen Zahlung zurückzuhalten und nach erfolgloser Nachfristsetzung von 7 Tagen vom Vertrag zurückzutreten.

Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen des Kunden ist nur zulässig, wenn diese von Lume schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt wurden. Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden wegen behaupteter Mängel ist gegenüber Unternehmern ausgeschlossen.

Skonti werden nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung gewährt.

A.5 Inhalte des Kunden (Content)

Sämtliche vom Kunden bereitgestellten Inhalte (Bilder, Videos, Animationen, Texte, Logos, Marken, Tonmaterial; nachfolgend „Inhalte“) sind spätestens 2 Werktage vor Leistungsbeginn in dem von Lume vorgegebenen Format per E-Mail an den von Lume benannten Projektverantwortlichen zu übermitteln.

Bei verspäteter, fehlender, falscher, unvollständiger oder nicht spezifikationsgemäßer Übermittlung ist Lume berechtigt, den daraus entstehenden Mehraufwand (insbesondere Konvertierung, Nachbearbeitung, zusätzliche Arbeitsstunden, Wartezeiten) an den Kunden weiterzuverrechnen. Lume schuldet in diesem Fall keine termingerechte Ausspielung der Inhalte.

Der Kunde ist für die Inhalte allein verantwortlich. Er sichert zu, über alle erforderlichen Urheber-, Leistungsschutz-, Marken-, Persönlichkeits- und sonstigen Rechte zu verfügen und dass die Inhalte nicht gegen gesetzliche Bestimmungen (insbesondere UWG, MedienG, UrhG, MSchG, Jugendschutz) oder Rechte Dritter verstoßen.

Der Kunde hält Lume hinsichtlich aller Ansprüche Dritter, die aus den Inhalten resultieren, vollständig schad- und klaglos, einschließlich der Kosten angemessener Rechtsverteidigung.

Lume prüft Inhalte ausschließlich auf technische Ausspielbarkeit, nicht auf rechtliche Zulässigkeit. Lume ist berechtigt, Inhalte abzulehnen oder die Ausspielung zu unterbrechen, wenn diese offenkundig rechtswidrig sind, gegen die guten Sitten verstoßen oder das Ansehen von Lume oder eines Standortpartners beeinträchtigen können. Der Vergütungsanspruch von Lume bleibt davon unberührt.

Der Kunde räumt Lume das zeitlich auf die Vertragsdauer beschränkte, nicht ausschließliche Recht ein, die Inhalte zum Zweck der Vertragserfüllung zu speichern, zu bearbeiten (technische Anpassung) und auszuspielen.

A.6 Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde stellt zu den vereinbarten Zeiten sicher: freien Zugang zum Auf- und Abbauort (inkl. Zufahrt, Lade- und Parkmöglichkeit, Aufzug bzw. Transportwege), eine ebene, tragfähige und ausreichend dimensionierte Stellfläche, sowie eine funktionsfähige Stromversorgung entsprechend den von Lume mitgeteilten Anforderungen in unmittelbarer Nähe des Aufstellungsorts.

Lume erbringt keine Elektroinstallationsarbeiten. Der Anschluss an das Stromnetz erfolgt über vorhandene, vom Kunden bereitgestellte Steckdosen bzw. bauseitige Anschlüsse. Fest installierte Anschlüsse, Verteilungen oder Eingriffe in elektrische Anlagen sind vom Kunden durch ein befugtes Elektrotechnik-Unternehmen zu veranlassen.

Der Kunde ist für alle am Veranstaltungs- bzw. Aufstellungsort erforderlichen behördlichen Genehmigungen, Anzeigen, Zustimmungen des Hausherrn bzw. Veranstalters sowie für die Einhaltung der Hausordnung, Brandschutz- und Sicherheitsvorschriften verantwortlich, soweit nicht ausdrücklich Lume damit beauftragt wurde.

Der Kunde benennt eine vor Ort erreichbare, entscheidungsbefugte Ansprechperson.

Wartezeiten, Leerfahrten, zusätzliche Anfahrten oder Mehraufwand, die auf unterbliebene oder mangelhafte Mitwirkung des Kunden zurückgehen, werden nach Aufwand verrechnet. Lume ist in diesem Fall nicht zur termingerechten Leistung verpflichtet.

A.7 Termine, Leistungszeit, höhere Gewalt

Liefer- und Leistungstermine sind verbindlich, wenn sie in der Auftragsbestätigung als solche bezeichnet sind. Sonstige Termine sind Zirkatermine.

Ereignisse höherer Gewalt sowie sonstige unvorhersehbare, von Lume nicht beeinflussbare Umstände (insbesondere Naturereignisse, Unwetter, behördliche Anordnungen, Streik, Pandemie, Verkehrs- oder Grenzsperren, Ausfall von Vorlieferanten, Energieausfall) berechtigen Lume, die Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit zu verschieben oder – bei Unmöglichkeit – vom Vertrag zurückzutreten. Schadenersatzansprüche des Kunden sind in diesem Fall ausgeschlossen; bereits erbrachte Teilleistungen sind zu vergüten.

Eine Absage oder Verschiebung der Veranstaltung des Kunden aus Gründen, die in seiner Sphäre liegen (auch Wetter bei Outdoor-Veranstaltungen, Ausfall von Künstlern, fehlende Genehmigungen, geringes Publikum), gilt als Stornierung bzw. Umbuchung durch den Kunden gemäß Teil B bzw. Teil C.

A.8 Übernahmeprotokoll

Bei Anlieferung und – im Fall der Miete – bei Rücknahme wird ein Übernahmeprotokoll erstellt und von beiden Parteien unterzeichnet. Es dokumentiert Anzahl, Zustand und Vollständigkeit der Geräte und des Zubehörs.

Ist der Kunde oder eine von ihm bevollmächtigte Person bei Übergabe oder Rücknahme nicht anwesend, gilt das von Lume einseitig erstellte Protokoll als anerkannt, sofern der Kunde nicht binnen 2 Werktagen schriftlich und begründet widerspricht.

A.9 Haftung

Lume haftet für Schäden – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, ausgenommen Personenschäden.

Die Haftung ist gegenüber Unternehmern der Höhe nach auf die Auftragssumme des jeweiligen Vertrags, maximal jedoch auf die Deckungssumme der Betriebshaftpflichtversicherung von Lume, beschränkt. Der Ersatz von Folgeschäden, entgangenem Gewinn, Vermögensschäden, Ansprüchen Dritter, Schäden aus dem Ausfall der Veranstaltung sowie aus dem Verlust von Daten ist gegenüber Unternehmern ausgeschlossen.

Lume haftet nicht für Ausfälle oder Störungen, die auf bauseitige Stromversorgung, Netzwerk- bzw. Internetverbindungen des Kunden, unsachgemäße Bedienung durch den Kunden oder Dritte, Vandalismus, Witterungseinflüsse außerhalb der freigegebenen Einsatzbedingungen oder auf vom Kunden bereitgestellte Inhalte zurückzuführen sind.

Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen bleiben unberührt.

Schadenersatzansprüche von Unternehmern verjähren binnen 12 Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger. Die Beweislast für das Vorliegen eines Verschuldens trifft gegenüber Unternehmern den Kunden.

A.10 Geistiges Eigentum, Software

Sämtliche Rechte an den Produkten von Lume – insbesondere Design, Konstruktion, Marken, Steuerungssoftware, Firmware, Content-Management-Systeme, Bedienkonzepte, Dokumentationen, Angebote und Konzepte – verbleiben bei Lume bzw. deren Lizenzgebern. Angebote, Renderings und Konzepte sind vertraulich und dürfen ohne Zustimmung von Lume nicht an Dritte weitergegeben werden.

Soweit Lume-Produkte Software oder Firmware enthalten, erhält der Kunde daran ausschließlich ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht zum bestimmungsgemäßen Betrieb des jeweiligen Geräts. Vervielfältigung, Bearbeitung, Dekompilierung, Reverse Engineering oder Umgehung technischer Schutzmaßnahmen sind untersagt.

Von Lume für den Kunden erstellte Inhalte, Animationen oder Konzepte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Lume; der Kunde erhält daran nach vollständiger Bezahlung ein einfaches Nutzungsrecht für den vereinbarten Zweck.

A.11 Referenzrecht

Lume ist berechtigt, im Rahmen der Leistungserbringung Foto- und Videoaufnahmen der Installation anzufertigen und diese – einschließlich der Nennung des Kunden bzw. der Marke – für eigene Referenz- und Marketingzwecke (Website, Social Media, Präsentationen, Pressearbeit) zu nutzen.

Der Kunde kann dem vor Leistungsbeginn schriftlich widersprechen. Vertraulichkeitsverpflichtungen aus Einzelverträgen gehen vor.

A.12 Geheimhaltung, Datenschutz

Beide Parteien behandeln alle im Zusammenhang mit dem Vertrag erlangten, nicht öffentlich bekannten Informationen des jeweils anderen vertraulich. Diese Verpflichtung gilt über das Vertragsende hinaus.

Lume verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich zur Vertragserfüllung und gemäß DSGVO und DSG. Details ergeben sich aus der Datenschutzerklärung unter lume.design.

A.13 Sonderbestimmungen für Verbraucher

Für Verbraucher im Sinne des § 1 KSchG gelten die Bestimmungen dieser AGB nur, soweit sie nicht zwingenden Bestimmungen des KSchG, des VGG oder des FAGG widersprechen. Die Punkte A.4 Abs. 4, A.9 Abs. 2 und 5, A.14 Abs. 3 sowie Haftungs- und Gewährleistungsbeschränkungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern.

Pauschalierte Stornogebühren gelten gegenüber Verbrauchern als Vertragsstrafe im Sinne des § 1336 ABGB. Dem Verbraucher steht der Nachweis frei, dass Lume kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

Schließt ein Verbraucher einen Vertrag im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen ab, steht ihm das gesetzliche Rücktrittsrecht nach § 11 FAGG binnen 14 Tagen zu, soweit keine Ausnahme nach § 18 FAGG vorliegt (insbesondere bei Leistungen im Bereich Freizeitbetätigungen mit einem bestimmten Termin oder Zeitraum sowie bei nach Kundenspezifikation angefertigten Waren). Lume informiert Verbraucher vor Vertragsabschluss gesondert über das Rücktrittsrecht.

Lume ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

A.14 Schlussbestimmungen

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.

Erfüllungsort ist der Sitz von Lume, 1130 Wien.

Für alle Streitigkeiten mit Unternehmern wird die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts in Wien, Innere Stadt, vereinbart. Für Verbraucher gilt § 14 KSchG.

Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie des Vertrags bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für das Abgehen vom Schriftformerfordernis.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt gegenüber Unternehmern eine wirksame, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen am nächsten kommt.

Lume ist berechtigt, sich zur Erfüllung ihrer Leistungen qualifizierter Subunternehmer und freier Mitarbeiter zu bedienen.

Teil B – Miete von LED-Systemen und Eventleistungen

B.1 Vertragsgegenstand

Lume vermietet LED-Systeme (insbesondere NIO, RIO, HIT) samt Zubehör für den im Angebot bezeichneten Zeitraum und Einsatzort und erbringt, soweit beauftragt, die dazugehörigen Leistungen (Transport, Aufbau, Inbetriebnahme, Inhaltseinspielung, Betrieb, Abbau; z. B. im Format NIO POP).

Die Mietdauer beginnt mit der vereinbarten Anlieferung und endet mit der vereinbarten Abholung bzw. Rücknahme durch Lume. Auf- und Abbautage sind Mietzeit, sofern nichts anderes vereinbart ist.

B.2 Anlieferung, Abholung, Betrieb

Die im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung genannten Anlieferungs- und Abholzeiten sind verbindlich. Verschiebungen auf Wunsch des Kunden bedürfen der Zustimmung von Lume und werden nach Aufwand verrechnet.

Die Inhaltseinspielung sowie Aufbau, Inbetriebnahme, Bedienung und Abbau der Geräte erfolgen ausschließlich durch Personal von Lume, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Der Kunde und Dritte dürfen die Geräte ohne ausdrückliche Freigabe nicht bewegen, öffnen, umbauen, an andere Systeme anschließen oder bedienen.

Bei Verstoß gegen Abs. 2 ist Lume berechtigt, den daraus entstehenden Aufwand sowie sämtliche daraus resultierenden Schäden an den Kunden weiterzuverrechnen. Gewährleistungs- und Haftungsansprüche des Kunden entfallen insoweit.

Ist eine Bedienung durch den Kunden vereinbart, erfolgt vor Übergabe eine Einweisung. Der Kunde bestätigt die Einweisung im Übernahmeprotokoll und setzt nur eingewiesene Personen ein.

Der Einsatz im Freien, in Feuchträumen oder unter besonderen klimatischen Bedingungen bedarf der vorherigen schriftlichen Freigabe durch Lume.

B.3 Zahlungsbedingungen Miete

Die Gesamtsumme ist mindestens 7 Tage vor Mietbeginn auf das Konto von Lume zu überweisen, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist.

Die Geräte werden erst nach vollständigem Zahlungseingang bzw. nach Vorlage einer schriftlichen Zahlungsbestätigung (Überweisungsbeleg) ausgeliefert. Kommt es dadurch zu Verzögerungen, gehen diese zulasten des Kunden; die vereinbarten Termine gelten als vom Kunden nicht eingehalten.

Nach Aufwand zu verrechnende Zusatzleistungen (Punkt A.3 Abs. 2, A.5 Abs. 2, A.6 Abs. 5, B.2 Abs. 3, B.6, B.7) werden nach Leistungserbringung mit einem Zahlungsziel von 10 Tagen in Rechnung gestellt.

B.4 Stornierung und Umbuchung

Der Kunde kann den Mietvertrag schriftlich stornieren. Maßgeblich ist der Eingang der Stornoerklärung bei Lume. Folgende pauschalierte Stornogebühren fallen an, berechnet von der Auftragssumme:

  • bis 31 Kalendertage vor Mietbeginn: 20 % (Bearbeitungskosten)
  • 30 bis 15 Kalendertage vor Mietbeginn: 50 %
  • 14 bis 8 Kalendertage vor Mietbeginn: 80 %
  • ab 7 Kalendertage vor Mietbeginn sowie bei Nichtabnahme: 100 %

Bereits von Lume für den Auftrag beauftragte und nicht stornierbare Fremdleistungen (z. B. Sondertransporte, Fremdpersonal, Sonderanfertigungen) werden zusätzlich in tatsächlicher Höhe verrechnet.

Kommt das Projekt des Kunden nicht zustande, wird die Stornogebühr von 20 % (Abs. 1, erste Stufe) bei einer nächsten Buchung innerhalb von 12 Monaten ab Stornierung als Gutschrift angerechnet. Diese Kulanzregelung gilt nur für die erste Stornostufe und nur einmal pro Projekt.

Eine Umbuchung auf einen anderen Termin ist einmalig bis 31 Kalendertage vor Mietbeginn nach Verfügbarkeit ohne Stornogebühr möglich; danach gelten die Stornostufen des Abs. 1. Der neue Termin muss innerhalb von 12 Monaten liegen.

B.5 Übergabe, Rückgabe, Zustand

Die Geräte werden in technisch einwandfreiem, gereinigtem Zustand übergeben. Der Zustand wird im Übernahmeprotokoll (Punkt A.8) festgehalten.

Der Kunde hat die Geräte bei Übergabe zu prüfen. Offensichtliche Mängel oder Abweichungen sind sofort im Protokoll festzuhalten; andernfalls gilt die Übernahme als ordnungsgemäß erfolgt.

Die Rückgabe erfolgt im übernommenen Zustand, vollständig und am vereinbarten Ort und Zeitpunkt. Fehlende Teile, Verschmutzungen, die über die übliche Nutzung hinausgehen, sowie Schäden werden im Rücknahmeprotokoll festgehalten und nach Aufwand bzw. zum Wiederbeschaffungswert verrechnet.

B.6 Sorgfaltspflicht und Haftung des Mieters

Der Kunde haftet ab Übergabe bis zur Rücknahme für den sorgfältigen Umgang mit den Geräten von Lume und trägt das Risiko für Verlust, Diebstahl, Beschädigung, Zerstörung und Abnützung über das übliche Maß hinaus – unabhängig von seinem Verschulden und auch bei Verursachung durch Dritte (z. B. Gäste, Personal, Publikum). Dies gilt nicht für Zeiten, in denen Lume-Personal die Geräte ausschließlich in eigener Obhut hat.

Der Kunde ersetzt Lume im Schadensfall die Reparaturkosten, bei Totalschaden oder Verlust den Wiederbeschaffungswert, jeweils zuzüglich des Mietausfalls für die Dauer der Reparatur bzw. Wiederbeschaffung.

Der Kunde sorgt für angemessene Sicherung der Geräte gegen Diebstahl, Vandalismus, Witterung und unbefugten Zugriff, insbesondere außerhalb der Betriebszeiten und über Nacht. Lume empfiehlt den Abschluss einer Veranstaltungs- bzw. Elektronikversicherung.

Untervermietung, Weitergabe an Dritte oder Verbringung an einen anderen als den vereinbarten Standort sind ohne schriftliche Zustimmung von Lume untersagt.

Schäden, Störungen, Diebstahl oder Verlust sind Lume unverzüglich, spätestens innerhalb von 24 Stunden, zu melden. Bei Diebstahl oder Vandalismus ist zusätzlich unverzüglich Anzeige bei der Polizei zu erstatten.

B.7 Verspätete Rückgabe

Werden die Geräte nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zur Abholung bereitgestellt oder wird die Mietdauer ohne Zustimmung von Lume überschritten, wird für jeden angefangenen weiteren Tag der anteilige Tagesmietpreis zuzüglich des Mehraufwands (Personal, Transport) verrechnet. Weitergehende Schadenersatzansprüche, insbesondere wegen Ausfalls von Folgeaufträgen, bleiben vorbehalten.

B.8 Eigentum

Die Geräte bleiben zu jeder Zeit im Eigentum von Lume. Kennzeichnungen, Seriennummern und Eigentumshinweise dürfen nicht entfernt werden.

Zugriffe Dritter auf die Geräte (Pfändung, Zurückbehaltung, Insolvenz) sind Lume unverzüglich anzuzeigen; der Kunde hat auf das Eigentum von Lume hinzuweisen.

B.9 Störungen während der Mietdauer

Lume bemüht sich, technische Störungen unverzüglich zu beheben oder Ersatzgeräte bereitzustellen. Ein Anspruch auf Mietminderung besteht nur, wenn die Störung von Lume verschuldet ist, nicht binnen angemessener Frist behoben wird und die Nutzbarkeit wesentlich beeinträchtigt ist.

Störungen, die auf Umstände gemäß Punkt A.9 Abs. 3 zurückgehen, begründen keine Ansprüche des Kunden; der Behebungsaufwand wird verrechnet.

Teil C – Kauf von LED-Systemen

C.1 Vertragsgegenstand

Lume verkauft LED-Systeme (insbesondere NIO, RIO, HIT) samt Zubehör gemäß den im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung angegebenen Spezifikationen. Produktabbildungen, Renderings und technische Daten in Präsentationen sind, soweit nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet, annähernd.

Geringfügige, technisch bedingte oder dem Fortschritt dienende Abweichungen, die die Funktion nicht beeinträchtigen, bleiben vorbehalten.

Montage, Inbetriebnahme, Einweisung, Contenterstellung und Wartung sind nur geschuldet, wenn sie im Angebot ausdrücklich enthalten sind.

C.2 Zahlungsbedingungen Kauf

Bei Auftragserteilung werden 70 % der vereinbarten Gesamtsumme als Vorauskasse fällig. Die Ware wird von Lume erst nach Eingang der Vorauskasse auf dem Konto von Lume bestellt bzw. in Produktion gegeben. Verzögerungen des Zahlungseingangs verschieben alle Liefertermine entsprechend.

Die restlichen 30 % werden nach Eintreffen der Ware bei Lume in Rechnung gestellt. Das Zahlungsziel beträgt 10 Tage ab Rechnungsdatum.

Die Auslieferung an den Kunden erfolgt erst nach vollständigem Zahlungseingang bzw. nach Vorlage einer schriftlichen Zahlungsbestätigung. Lagerkosten, die durch verspätete Zahlung entstehen, trägt der Kunde.

C.3 Stornierung

Eine Stornierung nach Auftragserteilung ist nur in Ausnahmefällen und im Einvernehmen mit Lume möglich. Sie bedarf der Schriftform.

Erfolgt die Stornierung nach Auftragserteilung, aber vor Eingang der Vorauskasse, ist Lume berechtigt, 5 % der Auftragssumme als Bearbeitungsgebühr in Rechnung zu stellen.

Erfolgt die Stornierung nach Eingang der Vorauskasse und nach Bestell- bzw. Produktionsbeginn der Geräte, verbleibt die geleistete Vorauskasse von 70 % bei Lume; zusätzlich ist Lume berechtigt, weitere 5 % der Auftragssumme als Bearbeitungsgebühr in Rechnung zu stellen. Die Vorauskasse ist auch im Fall der Stornierung zu leisten, sofern sie noch nicht bezahlt wurde.

Kommt das Projekt des Kunden nicht zustande, wird die Bearbeitungsgebühr von 5 % bei einer nächsten Buchung innerhalb von 12 Monaten als Gutschrift angerechnet. Die Vorauskasse ist von dieser Regelung ausgenommen.

C.4 Lieferung, Gefahrenübergang

Die Lieferung wird von Lume organisiert, sofern nicht schriftlich eine abweichende Regelung vereinbart wurde. Der Lieferort ist im Vertrag exakt zu definieren (Adresse, Stockwerk, Raum, Zugangsbedingungen). Änderungen des Lieferorts nach Auftragsbestätigung sind kostenpflichtig.

Lume trägt die Transportgefahr bis zum vereinbarten Lieferort. Mit Übergabe der Geräte an den Kunden oder eine von ihm beauftragte Person am Lieferort geht die Gefahr auf den Kunden über. Nimmt der Kunde die Ware zum vereinbarten Termin nicht ab, geht die Gefahr mit Meldung der Versandbereitschaft über; Lagerkosten und Mehrtransporte trägt der Kunde.

Bei Selbstabholung oder vom Kunden organisiertem Transport geht die Gefahr mit Übergabe an den Frachtführer bzw. Abholer bei Lume über.

Bei Anlieferung wird ein Übernahmeprotokoll (Punkt A.8) erstellt und von beiden Parteien unterzeichnet. Transportschäden sind darin festzuhalten.

Liefertermine sind unverbindliche Zirkatermine, sofern nicht ausdrücklich ein Fixtermin schriftlich vereinbart wurde. Lume ist zu Teillieferungen berechtigt.

C.5 Eigentumsvorbehalt

Die Geräte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der Auftragssumme samt allen Nebenforderungen im Eigentum von Lume.

Bis dahin ist der Kunde nicht berechtigt, die Geräte zu veräußern, zu verpfänden, zu vermieten oder anderweitig Dritten zu überlassen. Zugriffe Dritter sind Lume unverzüglich anzuzeigen.

Bei Zahlungsverzug ist Lume nach Nachfristsetzung berechtigt, die Herausgabe der Geräte zu verlangen, ohne dass dies einen Rücktritt vom Vertrag bedeutet, sofern Lume den Rücktritt nicht ausdrücklich erklärt.

C.6 Gewährleistung

Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.

Gegenüber Unternehmern beträgt die Gewährleistungsfrist 12 Monate ab Übergabe. Die Vermutung des § 924 ABGB (Mangelhaftigkeit bei Übergabe) wird gegenüber Unternehmern ausgeschlossen; der Kunde hat zu beweisen, dass der Mangel bei Übergabe vorhanden war.

Unternehmer haben die Ware unverzüglich nach Übergabe zu untersuchen und erkennbare Mängel binnen 5 Werktagen, versteckte Mängel binnen 5 Werktagen ab Entdeckung, schriftlich und spezifiziert zu rügen (§ 377 UGB). Andernfalls sind Gewährleistungs-, Schadenersatz- und Irrtumsansprüche wegen des Mangels ausgeschlossen.

Lume erfüllt die Gewährleistung nach eigener Wahl durch Verbesserung oder Austausch. Erst wenn beides unmöglich oder für Lume mit unverhältnismäßig hohem Aufwand verbunden ist oder fehlschlägt, kann der Kunde Preisminderung oder – bei nicht geringfügigen Mängeln – Wandlung verlangen.

Von der Gewährleistung ausgenommen sind: übliche Alterung und Helligkeitsabnahme von LEDs, Verschleiß von Verbrauchs- und Verschleißteilen, Schäden durch unsachgemäße Bedienung, Lagerung, Transport durch den Kunden, mechanische Einwirkung, Feuchtigkeit oder Witterung außerhalb der spezifizierten Einsatzbedingungen, Über- oder Unterspannung, Eingriffe oder Reparaturen durch nicht von Lume autorisierte Personen sowie Veränderungen an Software oder Firmware.

Gewährleistungsarbeiten erfolgen grundsätzlich am Sitz von Lume. Kosten für Anfahrt und Arbeiten vor Ort werden verrechnet, wenn sich der geltend gemachte Mangel als nicht gewährleistungspflichtig herausstellt.

C.7 Software, Firmware, Updates

Für in den Geräten enthaltene Software und Firmware gilt Punkt A.10. Lume ist nicht verpflichtet, Updates bereitzustellen, sofern dies nicht gesondert vereinbart ist. Werden Updates bereitgestellt, hat der Kunde diese zeitnah einzuspielen; für Störungen, die auf unterlassene Updates zurückgehen, haftet Lume nicht.

Für die Nutzung von Cloud-, Steuerungs- oder Content-Diensten von Lume können gesonderte Nutzungsbedingungen und Entgelte gelten.

C.8 Montage und Inbetriebnahme

Soweit Montage und Inbetriebnahme beauftragt sind, gelten die Mitwirkungspflichten nach Punkt A.6 sinngemäß. Bauseitige Voraussetzungen (Stromversorgung, Tragfähigkeit von Decken, Wänden und Befestigungspunkten, Netzwerk) sind vom Kunden herzustellen und zu verantworten.

Lume erbringt keine Leistungen, die befugten Elektrotechnikern, Baumeistern oder Statikern vorbehalten sind. Erforderliche statische Nachweise für Befestigungen, Abhängungen oder lasttragende Konstruktionen am Aufstellungsort sind vom Kunden beizubringen.

Teil D – Werbeleistungen (Ankündigungsunternehmen / Digital-Out-of-Home)

D.1 Vertragsgegenstand

Lume bietet die Ausspielung von Werbeinhalten des Kunden auf eigenen oder von Lume betriebenen LED-Systemen (insbesondere HIT-Installationen und NIO-Standorten) an. Umfang, Standorte, Zeiträume, Spot-Längen, Frequenzen und Entgelt ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung (Buchung).

Eine Buchung wird erst durch schriftliche Bestätigung von Lume verbindlich. Lume ist berechtigt, Buchungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

D.2 Werbemittel

Für die Bereitstellung der Werbemittel gilt Punkt A.5. Werbemittel sind spätestens 5 Werktage vor Kampagnenstart in dem von Lume vorgegebenen Format zu übermitteln.

Lume behält sich vor, Werbemittel abzulehnen oder ihre Ausspielung einzustellen, wenn sie gegen Gesetze, die Werbestandards des jeweiligen Standorts (insbesondere Vorgaben von Sportstätten, Veranstaltern, Verbänden oder Standortpartnern), Exklusivitätsvereinbarungen mit Dritten oder gegen die guten Sitten verstoßen oder das Ansehen von Lume oder des Standortpartners beeinträchtigen. Das vereinbarte Entgelt bleibt in diesem Fall geschuldet, sofern der Kunde nicht binnen angemessener Frist ein zulässiges Ersatz-Werbemittel bereitstellt.

Der Kunde ist verpflichtet, Werbung als solche erkennbar zu gestalten, soweit gesetzlich erforderlich (insbesondere § 26 MedienG).

D.3 Ausspielung

Lume schuldet die Ausspielung der Werbemittel im vereinbarten Umfang. Eine bestimmte Reichweite, Kontaktzahl, Verweildauer, Besucherzahl oder ein bestimmter werblicher Erfolg wird nicht zugesichert.

Kurzfristige Ausfälle einzelner Ausspielungen aufgrund technischer Störungen, Wartung, behördlicher Anordnungen, Sicherheitsanforderungen, Veranstaltungsablauf (z. B. Spielunterbrechungen, Zeremonien, Notfallkommunikation) oder höherer Gewalt berechtigen den Kunden nicht zur Minderung, sofern die Ausfälle in Summe weniger als 10 % des gebuchten Ausspielvolumens betragen. Darüber hinausgehende Ausfälle werden nach Wahl von Lume durch Nachausspielung oder anteilige Gutschrift ausgeglichen; weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

Lume ist berechtigt, die Reihenfolge und Platzierung der Werbemittel im Rahmen des vereinbarten Umfangs frei zu gestalten, sofern keine Platzierungsgarantie vereinbart wurde. Konkurrenzausschluss besteht nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung.

Fällt die Veranstaltung, an die eine Ausspielung gebunden ist, aus oder wird sie verschoben, wird die Ausspielung nach Möglichkeit auf einen Ersatztermin verlegt. Ist dies nicht möglich, wird das anteilige Entgelt gutgeschrieben; weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

D.4 Nachweis

Lume stellt auf Anfrage einen Ausspielnachweis (Playlist-Report, Screenshot oder Fotodokumentation) zur Verfügung. Das Ausspielprotokoll von Lume gilt als Nachweis der erbrachten Leistung.

D.5 Stornierung

Buchungen können bis 31 Kalendertage vor Kampagnenstart gegen eine Bearbeitungsgebühr von 20 % des Buchungswerts storniert werden. Bei späterer Stornierung ist der volle Buchungswert geschuldet.

Für Zahlungen gilt Punkt A.4; sofern nichts anderes vereinbart ist, ist der Buchungswert vor Kampagnenstart zur Zahlung fällig.

Teil E – Unternehmensangaben

Unternehmensangaben

Lume GmbH, Tuersgasse 23/6, 1130 Wien, Österreich. E-Mail: welcome@lume.design. Web: lume.design.

Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Firmenbuchnummer: FN 675019a. Firmenbuchgericht: Handelsgericht Wien. UID-Nummer: ATU83133002. Geschäftsführer: Paul Schluga. Sitz: Wien.

Gewerbeberechtigungen (Gewerbebehörde: Magistrat der Stadt Wien, Magistratisches Bezirksamt für den 13. und 14. Bezirk):

  • Erzeugung statisch nicht belangreicher Bühnendekorationen sowie Beschallungs-, Dekorations- und Beleuchtungstätigkeiten für Veranstaltungen mit Ausnahme der den Elektrotechnikern vorbehaltenen Tätigkeiten (GISA-Zahl 39387240)
  • Handelsgewerbe mit Ausnahme der reglementierten Handelsgewerbe (GISA-Zahl 39968531)
  • Ankündigungsunternehmen (GISA-Zahl 39968562)
  • Vermietung von beweglichen Sachen ausgenommen Waffen, Medizinprodukte und Luftfahrzeuge (GISA-Zahl 39968524)

Mitglied der Wirtschaftskammer Wien. Anwendbare Rechtsvorschriften: Gewerbeordnung 1994 (ris.bka.gv.at).